Ausbeuterische Leihmutterschaft
Bei einer Leihmutterschaft wird ein Kind für andere Menschen ausgetragen, welche Eltern werden möchten. In vielen Ländern ist dieser Vorgang gesetzlich erlaubt und geregelt (z.B. USA, Portugal, Griechenland).
„Ausbeuterische Leihmutterschaft“ hingegen liegt vor, wenn eine Person durch Zwang, Täuschung oder Ausnutzung ihrer vulnerablen Lebenssituation dazu gebracht wird, eine Schwangerschaft für Dritte zu übernehmen. Hierbei werden häufig vulnerable Lebenssituationen ausgenutzt und Geld oder andere Dinge versprochen – diese Versprechungen bzw. Absprachen werden jedoch nicht eingehalten. Auch wissen die betroffenen Personen meist nicht, was mit ihnen oder dem Kind passiert, da sie gezielt schlecht informiert und getäuscht werden.
Mit der EU-Richtlinie 2024/1712 ist die ausbeuterische Leihmutterschaft als Form der Ausbeutung im Kontext des Menschenhandels anerkannt, was die EU-Mitgliedsstaaten zur strafrechtlichen Verfolgung verpflichtet. Die Richtlinie muss in Deutschland spätestens im Jahr 2026 in nationales Gesetz übertragen werden. Leihmutterschaft in Deutschland ist aktuell grundsätzlich verboten. Im Embryonenschutzgesetz sowie im Adoptionsvermittlungsgesetz ist geregelt, dass sich die an der Organisation und Durchführung beteiligten Fachkräfte sowie Vermittler*innen strafbar machen. Die werdenden Eltern sowie die austragende Person können im Fall einer Gefährdung des Kindeswohls belangt werden.