Das Anbieten und die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen sind in Deutschland legal und im Prostituiertenschutzgesetz reglementiert.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Person in der Prostitution unter Druck steht, ausgebeutet wird oder nicht freiwillig handelt, dann zögern Sie nicht, etwas zu sagen.
Sie können Ihren Verdacht anonym oder mit Namen melden – jeder Hinweis kann den Unterschied machen und helfen, jemanden aus einer Zwangssituation zu befreien.
Warum Ihre Meldung so wichtig ist
Nach § 232a Strafgesetzbuch (StGB) und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels ist die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels strafbar.
Doch das Gesetz sieht auch vor:
Wer eine solche Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder eine Anzeige veranlasst, bevor sie entdeckt wurde, wird nicht bestraft.
Das bedeutet: Wenn Sie einen Verdacht melden, übernehmen Sie Verantwortung – Sie schützen eine Person in Not und handeln gleichzeitig im Sinne des Gesetzes.
Ihr Handeln zählt
Vielleicht sind Sie unsicher. Vielleicht haben Sie ein ungutes Gefühl. In solchen Momenten gilt:
Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig.
Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Mut können entscheidend sein – für die betroffene Person, aber auch für eine Gesellschaft, die hinschaut statt wegzusehen.
Gemeinsam können wir helfen, Menschenhandel zu stoppen!
Hier können Sie Ihren Verdacht melden – anonym oder namentlich.