Das Projekt
Bei diesem Projekt handelt es sich um ein in Deutschland erstmalig durchgeführtes Pilotprojekt, welches sich auf das Bundesland Bayern beschränkt. Das Projekt basiert auf dem Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen und der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.
Die EU-Richtlinie gibt den rechtlichen Rahmen vor, den Deutschland als EU-Mitgliedsstaat mit dem Nationalen Aktionsplan Menschenhandel (NAP MH) umsetzt. Der NAP MH orientiert sich dabei an den neuen Anforderungen der Richtlinie und ergänzt sie um nationale Besonderheiten, bestehende Programme und weiterführende Maßnahmen.
Die EU-Richtlinie gibt unter anderem vor, dass alle Mitgliedsstaaten nationale Verweisungsmechanismen sowie Kontaktstellen für einen grenzüberschreitenden Verweis von Betroffenen einrichten müssen. Das Bundesland Bayern setzt dies in Form der Bavarian Anti-Trafficking Helpline um.