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Menschenhandel und Asyl

Menschen, die aus ihren Herkunftsländern fliehen, sind auf der Flucht, wie auch in Europa in Gefahr, verschiedene Formen von Gewalt zu erleben und in Ausbeutungssituationen zu geraten. Menschenhändler nutzen zudem etablierte Fluchtrouten, um die Betroffenen nach Europa zu bringen. Durch falsche Versprechungen bezüglich Bildung oder Arbeit werden sie nach Europa gelockt, um dann in Drittstaaten wie beispielsweise Libyen oder auch in europäischen Ländern in die Ausbeutung gebracht zu werden, und von ihnen fiktive Schulden für die Reise einzufordern. Einigen Betroffenen gelingt es, den Tätern zu entkommen und sie fliehen aus beispielsweise Italien weiter nach Deutschland. Eine Möglichkeit, einen sicheren Aufenthalt für Personen aus Drittstaaten zu erlangen und sich vor einer Verfolgung durch die Täterkreise im Herkunftsland zu schützen, ist es Asyl zu beantragen. Durch prekäre Unterbringung, eingeschränkte Rechte, sowie fehlende Informationen sind besonders geflüchtete Frauen vulnerabel, und gefährdet, wieder in eine Ausbeutungssituation hier in Deutschland zu geraten, wie etwa Zwangsarbeit oder Zwangsprostitution. Zudem stellen die großen und international vernetzten Täternetzwerke eine reelle Bedrohung dar, dass Frauen auch in anderen Ländern wieder gefunden werden. 

Betroffenen von Menschenhandel kann besondere Unterstützung zuteil werden, z.B. dass die Anhörung durch eine Sonderbeauftragte für Betroffene von Menschenhandel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchgeführt wird. Betroffene können auch durch Fachberatungsstellen unterstützt werden. Betroffene von Menschenhandel erhalten selten einen asylrechtlichen Schutzstatus in Deutschland, da sie dafür individuelle Bedrohungen glaubhaft darlegen müssten, und dies für sie aufgrund der weiter bestehenden Bedrohung und fehlender Beweismittel schwer ist, und zudem ihr Erinnerungsvermögen aufgrund von psychischem Trauma als Folge der erlittenen Gewalt oft eingeschränkt ist. Zudem werden Erfahrungen im Menschenhandel oft nicht als asylrechtlich relevant eingestuft [1]

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auch bei dem Projekt „Flucht und Menschenhandel“ des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel erhältlich. 

Quellen