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Ausbeutungsformen

Welche Formen der Ausbeutung gibt es?

Gemäß Artikel 2 der EU-Richtlinie 2011/36/EU über die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und den Schutz seiner Opfer umfasst Menschenhandel mindestens die unten aufgeführten Ausbeutungsformen. Diese Richtlinie legt einen Mindeststandard fest, den alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen und wurde durch ihre (Aktualisierung im Jahr 2024) um weitere Ausbeutungsformen ergänzt, welche spätestens im Jahr 2026 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. 

Die Realität zeigt, dass sich Ausbeutungsformen dynamisch verändern, je nachdem, wie kriminelle Strukturen organisiert und vernetzt sind. Neben den klassischen Formen nehmen zunehmend digitale und hybride Ausbeutungsmodelle zu – etwa Zwang zu strafbaren Handlungen durch Online-Scams, sexuelle Ausbeutung im digitalen Bereich oder Zwangsarbeit in globalen Lieferketten.  

 

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Verdacht auf sexuelle Ausbeutung? Sie können helfen.

Verdacht auf sexuelle Ausbeutung? Sie können helfen.

Das Anbieten und die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen sind in Deutschland legal und im Prostituiertenschutzgesetz reglementiert. 

Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Person in der Prostitution unter Druck steht, ausgebeutet wird oder nicht freiwillig handelt, dann zögern Sie nicht, etwas zu sagen.

Sie können Ihren Verdacht anonym oder mit Namen melden – jeder Hinweis kann den Unterschied machen und helfen, jemanden aus einer Zwangssituation zu befreien.

Warum Ihre Meldung so wichtig ist

Nach § 232a Strafgesetzbuch (StGB) und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels ist die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels strafbar.

Doch das Gesetz sieht auch vor:

Wer eine solche Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder eine Anzeige veranlasst, bevor sie entdeckt wurde, wird nicht bestraft.

Das bedeutet: Wenn Sie einen Verdacht melden, übernehmen Sie Verantwortung – Sie schützen eine Person in Not und handeln gleichzeitig im Sinne des Gesetzes.

Ihr Handeln zählt

Vielleicht sind Sie unsicher. Vielleicht haben Sie ein ungutes Gefühl. In solchen Momenten gilt:
Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig.
Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Mut können entscheidend sein – für die betroffene Person, aber auch für eine Gesellschaft, die hinschaut statt wegzusehen.

Gemeinsam können wir helfen, Menschenhandel zu stoppen!

Hier können Sie Ihren Verdacht melden – anonym oder namentlich.

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Indikatoren: Welche Anhaltspunkte können auf Menschenhandel hinweisen?

Indikatoren:
Welche Anhaltspunkte können auf Menschenhandel hinweisen?

Indikatorenlisten können als Hilfsmittel zur Identifizierung Betroffener von Menschenhandel dienen.  Sie können fachliche Expertise nicht ersetzen, aber eine Einschätzung unterstützen. Nicht immer treffen dabei alle Indikatoren zu, obwohl eine Person von Menschenhandel und/ oder Ausbeutung betroffen ist. Gleichzeitig können Indikatoren zutreffen, obwohl keine Ausbeutungssituation vorliegt. In der Einschätzung sollten nicht nur die aufgeführten Indikatoren einbezogen werden, sondern auch das Verhalten der Person sowie die äußerlichen Umstände.

Menschenhandel und Ausbeutung ist nicht an Geschlecht oder Nationalität/ Herkunft geknüpft. Zudem ist ein Grenzübertritt nicht erforderlich, da Menschenhandel und Ausbeutung auch innerhalb von Landesgrenzen stattfinden können.

Hier findest du verschiedene Indikatoren, wobei wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:

Weitere Indikatoren-Listen

Indikatoren speziell bei Kindern   

    Bei Verdacht auf Ausbeutung von Kindern (online oder offline) wende dich bitte an die Meldestelle von ECPAT Deutschland:

    Nicht Wegsehen – Ecpat Deutschland e.V.

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    Flucht und Menschenhandel

    Flucht und Menschenhandel

    Obwohl Menschenhandel und Ausbeutung nicht zwangsläufig mit Migration verknüpft sind, ist dies in der Praxis häufig der Fall. Migrant*innen befinden sich oft in prekären Situationen, die ihre Verletzlichkeit gegenüber Menschenhandel und Ausbeutung erhöhen können. 

    Menschen sind in Kriegs- und Krisengebieten und auf der Flucht besonders gefährdet, ausgebeutet zu werden. Menschenhandel und Ausbeutung finden mitunter bereits im Herkunftsland statt, häufig aber auch auf der Flucht, dem Migrationsweg und/oder im Zielland. Geschlechtsspezifische Verfolgung liegt vor, wenn der Grund für die Verfolgung oder die Art der Verfolgung an das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung eines Menschen anknüpft. 

    Viele Bereiche, in denen Migrant*innen im Zielland arbeiten, zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur informellen Wirtschaft gehören, die sich oft durch unregulierte Beschäftigung, schlechte Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen auszeichnet. 
    Faktoren, die Ausbeutung und Menschenhandel begünstigen können: 

    Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten gelten nach der Aufnahme-Richtlinie der EU als besonders schutzbedürftig. Hieraus ergeben sich spezifische Rechte im Asylverfahren, wie zum Beispiel die adäquate Unterbringung und besondere Leistungsgewährung bei der medizinischen und therapeutischen Versorgung. 

    Weitere Informationen zu diesem Thema sind auch bei dem Projekt „Flucht und Menschenhandel“ des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel erhältlich. 

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